Baum- und Strauchschnitt

Liebe Gartenfreunde,

an den nachstehend aufgeführten Samstagen im März dieses Jahres,
und zwar am

09.03. |  16.03.  | 23.03.

kann wieder Baum- und / oder Strauchschnitt abgegeben werden.

Das Schnittholz bitten wir zu bündeln und dabei darauf zu achten,
dass keine Äste seitlich überstehen.

Annahmestelle ist der Zaundurchgang neben dem Garten 135 in der
Zeit von 11.00 Uhr bis 16.00 Uhr.

 

Der Vorstand

Wasser marsch!!! – 25. März 2024

25. März 2024

Entsorgung von Gartenmaterial

Liebe Gartenfreunde,

immer wieder müssen wir feststellen, dass das am Eingang zur Benjes-
Hecke befindliche Werkstofflager unbefugt benutzt wird, indem ein Element
des Metallzauns entfernt und anschließend Altmaterial wie z.B. Steine,
Holz oder auch Metallschrott dort unsortiert abgelegt wird. Alternativ wird
das Material auch gerne einfach über den Zaun geworfen.

Dieser Missbrauch kann von uns nicht weiter toleriert werden. Einerseits
muss das Material von unseren ehrenamtlichen Helfern sortiert und
platzsparend gelagert werden. Oftmals muss auch der Zaun neu
ausgerichtet und befestigt werden. Das kostet Zeit, die unseren
Werkstattmitarbeitern dann bei der eigentlichen Pflege unserer
Gemeinschaftsflächen dringend fehlt.

Andererseits ist das Altmaterial seitens des Vereins in mehr oder weniger
regelmäßigen Abständen kostenpflichtig zu entsorgen. Wer dort also
unberechtigt Material ablegt, schadet der Vereinsgemeinschaft.

Wenn jemand von seinem Pachtgrundstück kleine Mengen der oben
genannten Materialien zu entsorgen hat, wird gebeten, während der
Öffnungszeiten unserer Werkstatt oder des Büros Herrn Meichsner oder
Herrn Krüger anzusprechen. Einzelheiten wie Abgabezeit und
Kostenbeitrag können in dem Gespräch abgeklärt werden.

 

Der Vorstand

Ablegen von Hundekotbeuteln

Liebe Gartenfreunde und Besucher unserer Gartenanlage,

mit dieser Vereinsmitteilung müssen wir leider auf einen sehr
unappetitlichen Umstand aufmerksam machen:

Bei der regelmäßigen Reinigung unserer Zentraltoilettenanlage findet
unsere dafür angestellte Servicekraft häufig Hundekotbeutel in den dort
aufgestellten Abfalleimern. Es lässt sich natürlich nicht nachvollziehen, ob
die Beutel durch Pächter oder Besucher unserer Anlage, die die Toilette
aufsuchen, dort eingeworfen werden.

Dies ist auch unerheblich, für Pächter und Besucher gilt: Tierexkremente
haben auf unserer Toilette absolut nichts zu suchen!!
Aus hygienischen Gründen und sicher auch aus Rücksicht und Respekt
gegenüber unserer Servicekraft.

So selbstverständlich, wie es das Aufsammeln der
Hundehinterlassenschaften sein sollte, sollte auch deren Entsorgung sein.
Jeder Hundehalter wird daher hiermit aufgefordert, die Kotbeutel
regelkonform in Mülltonnen zu entsorgen. Die Abfallbehälter an unserem
Kinderspielplatz, aber auch an der Trinkhalle sollten dafür jedoch nicht
genutzt werden.

 

Der Vorstand

Sonderspritzung gegen Birnen-Gitterrost

Liebe Gartenfreunde,

der Verein bietet auch dieses Jahr wieder eine Sonderspritzung gegen
Birnen-Gitterrost an. Die Materialbeschaffung erfolgt durch den Verein.
Fachkräfte für diese Spritzung werden vom Verein eingesetzt.
Gemäß den Empfehlungen des Herstellers ist ein dreimaliges Spritzen
erforderlich.

Die Kosten für diese Aktion belaufen sich auf EUR 20,00 pro Garten.

 

An der Spritzung interessierte Gartenpächter bitten wir, sich im Zeitraum
vom 20. Februar bis spätestens bis zum 11. März d.J. bei dem zuständigen
Obmann oder unserem 2. Vorstandsvorsitzenden, Herrn Meichsner, bei
gleichzeitiger Zahlung des vorgenannten Betrages, zu melden.
Alternativ kann auch eine schriftliche Anmeldung unter Beifügung des
Betrages durch Einwurf in unseren Vereinsbriefkasten erfolgen.

Der Vorstand

Frohes Fest!

Allen Vereinsmitgliedern und ihren Angehörigen sowie den Freunden unseres Vereins wünschen wir ein frohes Weihnachtsfest und ein gutes, gesundes neues Jahr.

Wir hoffen, dass es Ihnen und uns gelingt, auch in 2024 wieder ein schönes Gartenjahr zu erleben.

Garten- und Kinderfest 2023 Ballonwettbewerb

Liebe Gartenfreunde,

auch in diesem Jahr fand während unseres gut besuchten Garten- und Kinderfestes der beliebte Ballonwettbewerb statt. Wieder wurden weit mehr als 100 Karten mit den Ballons von den Kindern auf die Reise geschickt.

Von freundlichen und aufmerksamen Findern wurden uns insgesamt 9 Karten zurückgesendet. Die 3 Kinder, deren Ballon die weiteste Entfernung zurückgelegt hat, erhalten von uns in Kürze eine Gutscheinkarte von GALERIA Karstadt Kaufhof im Wert von

EUR 45,- (1. Platz), EUR 30,- (2. Platz) bzw. EUR 15,- (3. Platz).

Hier sind die 3 Preisträger:

  Name Fundort Entfernung in km
        1. Platz Bonsen, Mathilda 21403 Wendisch Evern 381
        2. Platz Arndt, Niklas 31552 Rodenberg 225
        3. Platz Manteufel, Lisann 31737 Rinteln 214

 

Wir gratulieren ganz herzlich den Gewinnern und wünschen viel Freude beim Einlösen der Gutscheine!

Der Vorstand

Vereinsmitteilung: Gemeinschaftsversicherung

Liebe Gartenfreunde,

zu unserem größten Bedauern erhielten wir kürzlich von der Helvetia Versicherungs-Aktiengesellschaft mit Wirkung zum 01.01.2024, 0.00 Uhr, die Kündigung der Gewerbeversicherung, die Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl/Vandalismus, Leitungswasser, Sturm/Hagel und Glasbruch umfasst.

Eine Begründung wurde in dem Kündigungsschreiben nicht genannt, wir können aber wohl davon ausgehen, dass die diversen und teilweise umfangreichen Schäden durch Einbruch und Feuer in den letzten Jahren dazu geführt haben.

Wir haben uns inzwischen mit mehreren Versicherungsgesellschaften in Verbindung gesetzt, um einen Ersatz für die Gemeinschaftsversicherung zu finden. Die angesprochenen Versicherungen bieten jedoch aufgrund dafür fehlender Tarife keine Alternative an. Auch der Stadtverband konnte uns nicht unterstützen. Sollten wir wider Erwarten doch noch eine Versicherung finden, die einen ebenso umfangreichen Schutz wie die bisherige Helvetia für die gesamte Anlage bietet, würden wir Sie entsprechend informieren.

Vor diesem Hintergrund können wir Ihnen schon jetzt nur empfehlen, sich selbst rechtzeitig um einen Versicherungsschutz für Ihr Pachtgrundstück zu bemühen und ggfls. abzuschließen. Dies bedeutet natürlich auch, dass eine eventuelle Schadenabwicklung ab dem 01.01.2024 nicht mehr wie bisher über den Verein erfolgt. Wir raten dringend davon ab, z.B. aus Kostengründen auf einen Versicherungsabschluss zu verzichten!

An dieser Stelle möchten wir ohne unser Obligo auf die Feuersozietät Berlin Brandenburg hinweisen, deren Annonce und Kontaktmöglichkeiten Sie auf der Rückseite des „Grünen Boten“ finden können und die auch Einzelversicherungen außerhalb von Berlin und Brandenburg anbietet.

 

Der Vorstand

Vereinsmitteilung: Trampoline und Planschbecken

Liebe Gartenfreunde,

kürzlich erhielten wir eine Mitteilung vom Stadtverband Essen der Kleingärtnervereine e.V., der aufgrund vermehrter Beschwerden von Anwohnern und Spaziergängern (ohne Hinweis auf den oder die betroffenen Kleingartenvereine) auf Folgendes erneut mit aller Deutlichkeit hinweist:

  • „Trampoline sind nicht gestattet. Trampoline sind Sportgeräte und dienen nicht der kleingärtnerischen Nutzung.“
  • „Ebenso ist die zulässige Größe von Planschbecken festgelegt. Pumpenanlagen usw. sind ausdrücklich nicht gestattet.“

Nach der für unsere Kleingartenanlage gültigen Gartenordnung dürfen die Planschbecken einen Durchmesser von maximal 1,30 m und eine Höhe von 0,40 m aufweisen.

Zitat: „Durch das Aufstellen von Trampolinen und Schwimmbecken erfüllen die Gärten nicht mehr die Anforderungen des Bundeskleingartengesetzes. Es handelt sich sodann um Freizeitgärten, für die eine höhere Pacht zu entrichten wäre. Durch Freizeitgärten wird zudem der Bestandsschutz von Dauerkleingartenanlagen aufgeweicht. Ebenso ist die Gemeinnützigkeit des Vereins gefährdet, da der Vereinszweck – Förderung der Kleingärtnerei – nicht mehr gegeben ist.“

Sämtliche dem Stadtverband angegliederten Kleingartenvereine wurden daher gebeten, im Interesse der Pächter und des Vereins darauf hinzuwirken, dass Pächter, die Trampoline oder übergroße Planschbecken in ihren Gärten aufgestellt haben, diese unverzüglich entfernen bzw. abbauen. Neben den o.a. Gründen dient dies zum einen der Sicherheit, zum anderen dem sparsamen Wasserverbrauch.

 

Der Vorstand

Vereinsmitteilung: Diebstahl des Schrankenschlüssels

Liebe Gartenfreunde,

mit unserem Aushang vom 19. Juni des Jahres hatten wir Ihnen den erneu-ten Diebstahl eines Schrankenschlüssels, der für Notfälle vorgesehen und in dem grauen Schrank an der Außenseite unseres Vereinsheimes hinter-legt ist, bekanntgegeben.

Dieser Schrank ist nur mit dem jedem Pächter ausgehändigten Schlüssel für die Zentraltoilette zu öffnen.

DA DER SCHRANK UND DESSEN SCHLOSS UNVERSEHRT GEBLIE-BEN SIND, WURDE DER DIEBSTAHL OFFENSICHTLICH VON EINEM UNSERER PÄCHTER BEGANGEN!

In dem o.a. Aushang hatten wir auch angekündigt, sofern der Schlüssel nicht zurückgegeben wird, Schlösser und dazugehörige Schlüssel zu Lasten der Vereinsgemeinschaft auszutauschen zu müssen.

Bisher wurde der gestohlene Schlüssel nicht zurückgegeben. Angesichts des uns vorliegenden Angebots einer Sicherheitstechnikfirma über rd. EUR 2.400,- für den Schlösser- und Schlüsselaustausch räumen wir zur Rückgabe des entwendeten Schlüssels letztmalig eine Frist ein bis zum 21.08.2023.

Sollte der Schlüssel bis dahin immer noch nicht zurückgegeben worden sein, kommen wir nicht umhin, den Austausch mit allen Konsequenzen vorzunehmen.

Wir bedauern es sehr, dass es wohl innerhalb der Gemeinschaft unserer Vereinsmitglieder jemanden gibt, dem sein eigenes Wohl näher ist als das des gesamten Vereins.

 

Der Vorstand