Anpflanzung von Cannabispflanzen

Liebe Gartenfreunde,

wie auf dem gestrigen Info- und Diskussionsabend bekanntgegeben ist im Einklang mit dem Bundeskleingartengesetz und dem Stadtverband Essen der Kleingärtner e.V. der Anbau von Cannabispflanzen in unserer Anlage nicht erlaubt.

Eine Zuwiderhandlung hat eine sofortige Kündigung des Pachtvertrages und der Vereinsmitgliedschaft zur Folge!

Unter Bezugnahme auf das seit dem 01. April 2024 gültige Cannabisgesetz und hier insbesondere mit Blick auf § 5 (Konsumverbot), den in unserer Anlagenmitte befindlichen Spielplatz und die Vielzahl der Kinder, die sich in unserer Anlage frei bewegen, bitten wir auch dringend um den Verzicht auf den Konsum von Cannabisprodukten in unserer gesamten Kleingartenanlage.

 

Der Vorstand