Vereinsmitteilung: Trampoline und Planschbecken

Liebe Gartenfreunde,

kürzlich erhielten wir eine Mitteilung vom Stadtverband Essen der Kleingärtnervereine e.V., der aufgrund vermehrter Beschwerden von Anwohnern und Spaziergängern (ohne Hinweis auf den oder die betroffenen Kleingartenvereine) auf Folgendes erneut mit aller Deutlichkeit hinweist:

  • „Trampoline sind nicht gestattet. Trampoline sind Sportgeräte und dienen nicht der kleingärtnerischen Nutzung.“
  • „Ebenso ist die zulässige Größe von Planschbecken festgelegt. Pumpenanlagen usw. sind ausdrücklich nicht gestattet.“

Nach der für unsere Kleingartenanlage gültigen Gartenordnung dürfen die Planschbecken einen Durchmesser von maximal 1,30 m und eine Höhe von 0,40 m aufweisen.

Zitat: „Durch das Aufstellen von Trampolinen und Schwimmbecken erfüllen die Gärten nicht mehr die Anforderungen des Bundeskleingartengesetzes. Es handelt sich sodann um Freizeitgärten, für die eine höhere Pacht zu entrichten wäre. Durch Freizeitgärten wird zudem der Bestandsschutz von Dauerkleingartenanlagen aufgeweicht. Ebenso ist die Gemeinnützigkeit des Vereins gefährdet, da der Vereinszweck – Förderung der Kleingärtnerei – nicht mehr gegeben ist.“

Sämtliche dem Stadtverband angegliederten Kleingartenvereine wurden daher gebeten, im Interesse der Pächter und des Vereins darauf hinzuwirken, dass Pächter, die Trampoline oder übergroße Planschbecken in ihren Gärten aufgestellt haben, diese unverzüglich entfernen bzw. abbauen. Neben den o.a. Gründen dient dies zum einen der Sicherheit, zum anderen dem sparsamen Wasserverbrauch.

 

Der Vorstand