Vereinsmitteilung: Schranke am Hauptparkplatz Sachbeschädigung und Diebstahl

Liebe Gartenfreunde,

bekanntlich bleibt die neue Schranke am Hauptparkplatz zu bestimmten Zeiten geöffnet. Dabei wird die Schranke mit einem Bolzen und dieser mit einem massiven Vorhängeschloss gesichert, auch um zu verhindern, dass sie sich z.B. durch eine starke Windböe unabsichtlich bewegt und jemanden verletzt oder vielleicht Sachschäden an Kraftfahrzeugen verursacht.

Nun hat jemand am letzten Wochenende das Vorhängeschloss vermutlich mit einem Bolzenschneider entfernt und mitgenommen.

DAS IST SACHBESCHÄDIGUNG UND DIEBSTAHL!

Die Beschaffung eines neuen Schlosses inkl. der notwendigen Schlüssel verursacht Kosten in Höhe von deutlich mehr als EUR 200,- und fällt der Vereinskasse (und somit allen Pächtern) zur Last.

Falls jemand sachdienliche Hinweise geben kann, um diesen unsäglichen Vorfall aufzuklären, bitten wir um Kontaktaufnahme.

Der Vorstand

Vereinsmitteilung: Neuer Schaukasten

Liebe Gartenfreunde,

links vom Tor unserer Werkstatt/Garage haben wir einen neuen abschließbaren Schaukasten angebracht.

Dieser Schaukasten im Sinne einer Pinnwand soll in einem ersten Schritt Angebote unserer Pächter aufnehmen, die etwas zu verschenken oder zu tauschen haben. Dabei sollte es sich hauptsächlich um Gegenstände für den Gartengebrauch handeln. Werbung, für welches Produkt oder Dienstleistung etc. auch immer, ist dagegen nicht erwünscht.

Entsprechende „Inserate“ nehmen wir ab sofort gerne in schriftlicher Form (natürlich auch mit Bild) entgegen. Dies kann durch Abgabe während der Öffnungszeiten unserer Werkstatt und des Büros erfolgen, durch Einwurf in unseren Vereinsbriefkasten oder auch per mail an info@kgv-hohe-birk.de.

Wir werden die eingereichten Angebote zeitnah auf Eignung prüfen und gegebenenfalls im Schaukasten für ca. 2 Wochen aushängen. Nach diesem Zeitraum werden die Aushänge ohne weitere Mitteilung von uns entfernt.

Der Vorstand

Vereinsmitteilung: Kirschlorbeer

Liebe Gartenfreunde,

aus ökologischen Gründen hat der Stadtverband Essen die folgenden Maßnahmen zum Kirschlorbeer beschlossen, denen wir uns anschließen:
– Ab sofort besteht ein generelles Verbot für Neuanpflanzungen von Kirschlorbeer.
– Ab dem 01.12.2020 müssen bei Gartenaufgabe vorhandene Kirschlorbeerpflanzen durch den abgebenden Altpächter auf seine Kosten von der Parzelle entfernt werden.
– Ab dem 01.12.2020 wird Kirschlorbeer in den Wertermittlungen nicht mehr berücksichtigt, der scheidende Pächter erhält keine Entschädigung.
– Neuanpflanzungen von Kirschlorbeer im Begleitgrün der Anlagen sind uns ab sofort untersagt.

Wir bitten um Beachtung.

Der Vorstand