Liebe Gartenfreunde,
bekanntlich bleibt die neue Schranke am Hauptparkplatz zu bestimmten Zeiten geöffnet. Dabei wird die Schranke mit einem Bolzen und dieser mit einem massiven Vorhängeschloss gesichert, auch um zu verhindern, dass sie sich z.B. durch eine starke Windböe unabsichtlich bewegt und jemanden verletzt oder vielleicht Sachschäden an Kraftfahrzeugen verursacht.
Nun hat jemand am letzten Wochenende das Vorhängeschloss vermutlich mit einem Bolzenschneider entfernt und mitgenommen.
DAS IST SACHBESCHÄDIGUNG UND DIEBSTAHL!
Die Beschaffung eines neuen Schlosses inkl. der notwendigen Schlüssel verursacht Kosten in Höhe von deutlich mehr als EUR 200,- und fällt der Vereinskasse (und somit allen Pächtern) zur Last.
Falls jemand sachdienliche Hinweise geben kann, um diesen unsäglichen Vorfall aufzuklären, bitten wir um Kontaktaufnahme.
Der Vorstand
Vereinsmitteilung: Schranke am Hauptparkplatz
Liebe Gartenfreunde,
wir und wohl auch Sie als Pächter konnten sicherlich feststellen, dass sich seit Einführung der neuen Schranke die Situation auf unserem Hauptparkplatz insbesondere zu den Stoßzeiten deutlich entspannt hat.
Daher wollen wir für diese Gartensaison bzw. bis zum 31. August dieses Jahres an den unverändert gültigen Zeiten, an denen die Schranke geschlossen ist, festhalten:
– an Feiertagen
– an Brückentagen (z.B. wenn ein Feiertag auf einen Dienstag
fällt, ist die Schranke auch am Montag davor geschlossen)
– an jedem Donnerstag ab ca. 13.00 Uhr bis zum nächsten Montag ca. 9.00 Uhr
Wir bedanken uns bei allen Pächtern ganz herzlich für Ihre Bereitschaft, die Schranke nach der Durchfahrt wieder zu schließen und nicht offen zu lassen.
Bitte beachten Sie auch den zweiten Aushang bzgl. der Schranke vom gleichen Tag.
Der Vorstand
Vereinsmitteilung: Schranke am Hauptparkplatz Sachbeschädigung und Diebstahl
Liebe Gartenfreunde,
bekanntlich bleibt die neue Schranke am Hauptparkplatz zu bestimmten Zeiten geöffnet. Dabei wird die Schranke mit einem Bolzen und dieser mit einem massiven Vorhängeschloss gesichert, auch um zu verhindern, dass sie sich z.B. durch eine starke Windböe unabsichtlich bewegt und jemanden verletzt oder vielleicht Sachschäden an Kraftfahrzeugen verursacht.
Nun hat jemand am letzten Wochenende das Vorhängeschloss vermutlich mit einem Bolzenschneider entfernt und mitgenommen.
DAS IST SACHBESCHÄDIGUNG UND DIEBSTAHL!
Die Beschaffung eines neuen Schlosses inkl. der notwendigen Schlüssel verursacht Kosten in Höhe von deutlich mehr als EUR 200,- und fällt der Vereinskasse (und somit allen Pächtern) zur Last.
Falls jemand sachdienliche Hinweise geben kann, um diesen unsäglichen Vorfall aufzuklären, bitten wir um Kontaktaufnahme.
Der Vorstand
Vereinsmitteilung: Neuer Schaukasten
Liebe Gartenfreunde,
links vom Tor unserer Werkstatt/Garage haben wir einen neuen abschließbaren Schaukasten angebracht.
Dieser Schaukasten im Sinne einer Pinnwand soll in einem ersten Schritt Angebote unserer Pächter aufnehmen, die etwas zu verschenken oder zu tauschen haben. Dabei sollte es sich hauptsächlich um Gegenstände für den Gartengebrauch handeln. Werbung, für welches Produkt oder Dienstleistung etc. auch immer, ist dagegen nicht erwünscht.
Entsprechende „Inserate“ nehmen wir ab sofort gerne in schriftlicher Form (natürlich auch mit Bild) entgegen. Dies kann durch Abgabe während der Öffnungszeiten unserer Werkstatt und des Büros erfolgen, durch Einwurf in unseren Vereinsbriefkasten oder auch per mail an info@kgv-hohe-birk.de.
Wir werden die eingereichten Angebote zeitnah auf Eignung prüfen und gegebenenfalls im Schaukasten für ca. 2 Wochen aushängen. Nach diesem Zeitraum werden die Aushänge ohne weitere Mitteilung von uns entfernt.
Der Vorstand
Vereinsmitteilung: Kirschlorbeer
Liebe Gartenfreunde,
aus ökologischen Gründen hat der Stadtverband Essen die folgenden Maßnahmen zum Kirschlorbeer beschlossen, denen wir uns anschließen:
– Ab sofort besteht ein generelles Verbot für Neuanpflanzungen von Kirschlorbeer.
– Ab dem 01.12.2020 müssen bei Gartenaufgabe vorhandene Kirschlorbeerpflanzen durch den abgebenden Altpächter auf seine Kosten von der Parzelle entfernt werden.
– Ab dem 01.12.2020 wird Kirschlorbeer in den Wertermittlungen nicht mehr berücksichtigt, der scheidende Pächter erhält keine Entschädigung.
– Neuanpflanzungen von Kirschlorbeer im Begleitgrün der Anlagen sind uns ab sofort untersagt.
Wir bitten um Beachtung.
Der Vorstand